Das Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit Baden-Württemberg schreibt regelmäßig Fördermittel im Rahmen des Programms „Gemeinsam unterstützt und versorgt wohnen“ aus. Ziel ist es, die Wohn- und Lebensqualität von Menschen mit Unterstützungsbedarf durch durchbedarfsgerechter Mietwohnraum nachhaltig zu verbessern.
Zielsetzung der Förderung
Mit dem Förderprogramm soll bedarfsgerechter Mietwohnraum für volljährige Menschen mit Behinderungen und volljährige Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf in Baden-Württemberg geschaffen werden.
Was wird gefördert?
Förderfähig ist der Neubau von barrierefreiem Mietwohnraum zu Zwecken des gemeinschaftlichen ambulant betreuten Wohnens im Sinne von § 4 Absatz 2 und 3 WTPG und § 2 Absatz 3 WTPG.
Derzeit ist keine Antragstellung möglich.