Aktueller Hinweis: Derzeit ist keine neue Antragstellung möglich.
Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg stellte im Jahr 2019 einmalig Zuwendungsmittel für das Sonderförderprogramm "Solitäre Kurzzeitpflegeplätze" zur Verfügung.
Die Zuwendungsmittel dienen dazu, das Angebot an solitären Kurzzeitpflegeplätzen mit qualitativ hochwertigen Konzeptionen zur Betreuung und/oder Rehabilitation weiter auszubauen.
Abwicklung des Förderprogramms Solitäre Kurzzeitpflege
Der KVJS ist während der Zweckbindungsfrist von 10 Jahren für die Abwicklung des Förderprogramms zuständig. Dazu gehören zum Beispiel Mittelauszahlung, Prüfung von Verwendungsnachweisen, Grundbuchangelegenheiten und die Überprüfung der Zweckbindung.