Bundesstiftung "Mutter und Kind"

Die Bundesstiftung "Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens" unterstützt werdende Mütter in Not- und Konfliktsituationen, um ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern. Bei geringem Einkommen kann die Stiftung Leistungen für die Erstausstattung des Kindes, für Umstandskleidung und die Einrichtung des Kinderzimmers gewähren. Beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen sind Beihilfen zum Umzug oder zur Weiterführung der Ausbildung möglich.

Voraussetzungen und Vorrang anderer Hilfen

Finanzhilfen, die einer Frau für den gleichen Zweck zum Beispiel aus der Sozialhilfe oder der Grundsicherung für Arbeitsuchende zustehen, sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Ein Rechtsanspruch auf die Leistungen der Stiftung besteht nicht.

Wo kann ein Antrag gestellt werden?

Die Antragstellung auf finanzielle Unterstützung durch die Bundesstiftung „Mutter und Kind“ ist ausschließlich über eine in Baden-Württemberg anerkannte Schwangerschaftsberatungsstelle möglich. Diese leitet den Antrag an den den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) weiter. Die Antragsbearbeitung und abschließende Entscheidung obliegt dem KVJS.

Weitere Informationen erhalten Sie bei den örtlichen Schwangerschaftsberatungsstellen.