Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit

Wohnungslosigkeit bis 2030 überwinden

Meilenstein: Der Referentenentwurf des BMWSB

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist das Ziel formuliert, „bis 2030 Obdach- und Wohnungslosigkeit zu überwinden“. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat am 4. März 2024 den Referentenentwurf eines Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit (RefE Nationaler Aktionsplan) veröffentlicht. Die Vermeidung und Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit sowie die bedarfsgerechte Unterstützung werden als sozialstaatliche Pflichtaufgabe definiert. Mit dem Nationalen Aktionsplan werden Leitlinien zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Deutschland entwickelt.

Weiterführende Informationen

Der Nationale Aktionsplan dient als Wegweiser für Kommunen, Träger und Akteure der Wohnungslosenhilfe, um das Ziel gemeinsam zu erreichen.
Detaillierte Informationen zum aktuellen Stand und den Inhalten des Aktionsplans finden Sie auf der Webseite des Ministeriums: BMWSB Homepage