Menschen, die behindert oder von Behinderung bedroht sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe beim Wohnen, Arbeiten oder bei der Förderung von stützenden Familienstrukturen. Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung will weg von der Betreuung und hin zur Begleitung.
Der KVJS berät und unterstützt die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg bei der Durchführung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen.
Bürger können Leistungen der Eingliederungshilfe direkt bei den Landratsämtern bzw. in den Bürgermeisterämtern (Stadtkreise) beantragen. Ihre zuständige Stelle finden Sie in Ihrem Stadt- oder Landkreis. Zu den Internetseiten der Stadt- und Landkreise gelangen Sie hier.
Die Eingliederungshilfe unterstützt Menschen mit Behinderung gemäß § 90 SGB IX, eine selbstbestimmte Lebensführung und gleichberechtigte Teilhabe zu verwirklichen.
Zentral ist eine personenzentrierte Steuerung. Grundlage dafür ist das Gesamt- und Teilhabeplanverfahren:
- Ermittlung des individuellen Bedarfs unter Beteiligung der Leistungsberechtigten
- Entwicklung passgenauer Leistungen im Sozialraum
- Ziel: Inklusion, Partizipation und wirksamer Ressourceneinsatz
Der Gesamtplan (§ 121 SGB IX) dient der Planung, Steuerung und Wirkungskontrolle und wird mindestens alle zwei Jahre überprüft und fortgeschrieben – orientiert an den vereinbarten Zielen.
Leistungen des KVJS (Baden-Württemberg)
Der KVJS unterstützt die Stadt- und Landkreise beim Aufbau und der Weiterentwicklung des Teilhabemanagements durch:
- landesweite Abstimmung (z. B. AG Teilhabemanagement)
- Mustervorlagen (inkl. Leichter Sprache)
- Fachtagungen und Austauschformate
- modulare Qualifizierungsangebote zu Praxis, Teilhabeeinschränkungen und Verfahrensrecht
Arbeitshilfen und weitere Informationen stehen den Fachkräften der Stadt- und Landkreise in KVJS.CONNECT zur Verfügung.