Investive Förderung in der Behindertenhilfe

in Baden-Württemberg

Förderung von dezentralen Wohn- und Betreuungsangeboten für Menschen mit Behinderungen

Der KVJS fördert Investitionen in Einrichtungen der Behindertenhilfe.

Bestandteil dieses Förderverfahrens sind sowohl die fundierte konzeptionelle und bauliche Beratung der Antragsteller als auch die professionelle Abwicklung des gesamte Verfahrens vom Förderbescheid bis zur Prüfung des Verwendungsnachweises.

Die investive Förderung dient der Steuerungsunterstützung für die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg, damit landesweit ein qualitatives und hochwertiges Netz an Einrichtungen der Behindertenhilfe zur Verfügung steht.

Die Förderung erfolgt aus Landesmitteln, Mitteln der Ausgleichsabgabe des KVJS und aus Haushaltsmitteln des KVJS.

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