Kommunale Sozialplanung

für Menschen mit Behinderung

Kommunale Teilhabekonzepte für Menschen mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen

Die baden-württembergischen Stadt- und Landkreise haben die gesetzliche Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, dass soziale Dienste und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen rechtzeitig, ausreichend und in der erforderlichen Qualität zur Verfügung stehen. Dazu dient die kommunale Teilhabeplanung.

Auf Wunsch unterstützt der KVJS die Sozialplanung der Stadt- und Landkreise bei der Erstellung von kommunalen Teilhabeplanungen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen sowie psychischen Erkrankungen. Grundlage sind die Anforderungen der Eingliederungshilfe (SGB IX) sowie – im Bereich psychischer Erkrankungen – das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG).

Dazu erteilen die Kreise einen Auftrag an den KVJS – die Federführung bleibt beim Kreis. Dieser bestimmt auch den Umfang der Dienstleistung des KVJS. Der KVJS erstellt auf Nachfrage ein Festpreis-Angebot, das auf die besondere Situation vor Ort und den erforderlichen Leistungsumfang abgestimmt ist.

Analyse und Planung

Im Rahmen der kommunalen Teilhabeplanung werden Handlungsempfehlungen für die qualitative und quantitative Weiterentwicklung der Angebote im Kreise formuliert. Die Handlungsempfehlungen sind an die örtlichen Bedingungen angepasst und mit den zentralen Akteuren abgestimmt.

Partizipation als Qualitätsmerkmal

Die partizipative Ausrichtung des Planungsprozesses zeigt sich nicht nur am Einbezug aller relevanten Akteure des Unterstützungssystems für Menschen mit psychischer Erkrankung und der politischen Ebene. Als zentrales Qualitätsmerkmal wird die Partizipation der Leistungsberechtigten selbst angesehen. Als  Experten in eigener Sache sollen sie im kompletten Prozess – von der Instrumentenabstimmung, über die Teilnahme an Befragungen und Workshops, bis hin zur gemeinsamen Verabschiedung der Handlungsempfehlungen – eine wesentliche Position einnehmen. Ausgehend davon, welche Fragestellungen und Themenschwerpunkte für den beauftragenden Stadt- oder Landkreis aktuell von besonderem Interesse sind, kann aus verschiedenen Modulen ein passendes Produkt erstellt werden.

Wählen Sie Ihren inhaltlichen Schwerpunkt aus:

Ausgehend davon, welche Fragestellungen und Themenschwerpunkte für den beauftragenden Stadt- oder Landkreis aktuell von besonderem Interesse sind, kann aus verschiedenen Modulen ein passendes Produkt erstellt werden. Das Teilhabekonzept kann - je nach Auftragsumfang – folgende inhaltliche Module umfassen:

  • Soziale Teilhabe (Assistenzleistungen, Betreuung in einer Pflegefamilie, Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten)
  • Teilhabe am Arbeitsleben (Allgemeiner Arbeitsmarkt, WfbM, Andere Leistungsanbieter)
  • Teilhabe an Bildung (Elementar- und Schulbildung, Aus- und Weiterbildung)
  • Teilhabemanagement und Teilhabe- und Gesamtplanverfahren
  • Schnittstelle Pflege – Eingliederungshilfe
  • Gesundheit und medizinische Versorgung
  • Selbsthilfe und niedrigschwellige Unterstützung
  • Mobilität, Barrierefreiheit
  • Ressourcen im Sozialraum
  • Feldübergreifende Themen und Schnittstellen zu angrenzenden Planungsbereichen.

Bei entsprechender Beauftragung ist in Abstimmung mit dem KVJS auch die Bearbeitung weiterer Themenfelder möglich. Ebenso besteht die Möglichkeit, das Teilhabekonzept auf Wunsch des Kreises auf bestimmte Zielgruppen - wie z.B. Kinder und Jugendliche oder Seniorinnen und Senioren mit kognitiven Teilhabebeeinträchtigungen, Menschen mit einem sehr hohen Unterstützungsbedarf oder Menschen mit herausfordernden Verhaltensweisen – zu fokussieren.

Darüber hinaus kann das Repertoire bei entsprechender Beauftragung um zusätzliche, vertiefende Elemente der Prozessstruktur ergänzt werden – zum Beispiel:

  • Stakeholder und Netzwerkanalyse,
  • Weiterentwicklung von Partizipationsstrukturen.

Die Prozessmodule „Stakeholder- und Netzwerkanalyse“ und „Weiterentwicklung von Partizipationsstrukturen“ sind auch als Extramodule ohne Bezug zu bestimmten inhaltlichen Modulen beim KVJS buchbar.

Von der Anfrage zum Teilhabekonzept - der Prozessablauf

Die Entwicklung eines kommunalen Teilhabekonzepts erfolgt in einem mehrstufigen, partizipativen Verfahren, das Analyse, Beteiligung und strategische Planung miteinander verbindet