Die rechtliche Betreuung ist eine Hilfestellung, um der betreuten Person ein selbst bestimmtes Leben unter Achtung ihrer Grundrechte zu ermöglichen. Dabei sollen die Wünsche und das Wohl der betreuten Person immer im Vordergrund stehen. Voraussetzung für die Bestellung eines rechtlichen Betreuers ist immer, dass die zu betreuende Person volljährig ist und infolge einer psychischen Erkrankung oder einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbständig erledigen kann.
Zum Betreuungswesen gehören neben dem Betreuten und Betreuer, die örtlichen Betreuungsbehörden, Betreuungsvereine und die Betreuungsgerichte. Der KVJS nimmt die Aufgaben als überörtliche Betreuungsbehörde in Baden-Württemberg wahr.
Das Team der überörtlichen Betreuungsbehörde (v.l.n.r.):
Annette Kurowski, Claudia Österle, Carmen Kreß, Rouven Wrtal und Nicole Wolf