Investive Förderung in der Wohnungslosenhilfe

in Baden-Württemberg

Investitionen in der sozialhilferechtlichen Wohnungsnotfallhilfe 

Der KVJS fördert Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe aus Mitteln des KVJS-Haushaltes und als Förderbehörde aus Mitteln des Landeshaushalts. Voraussetzungen zur Bewilligung von Mitteln ist eine Empfehlung durch den Förderausschuss sowie die Verabschiedung eines Förderprogramms.