Die Landesstiftung "Familie in Not" leistet finanzielle Hilfen für Familien, Einelternfamilien, Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften in außergewöhnlichen Notsituationen. Die Stiftungsleistung soll helfen, die wirtschaftliche und soziale Situation der Familie zu festigen. Die Leistungen sind freiwillig, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Voraussetzungen für eine Förderung
Eine außergewöhnliche Notlage ist anzunehmen, wenn in Folge eines besonderen Ereignisses Lebensumstände eintreten, die nicht allein aus eigener Kraft und mit Hilfe gesetzlicher Leistungen bewältigt werden können.
Außerdem müssen die Antragstellenden müssen ihren ständigen Aufenthalt in Baden-Württemberg haben.
Wo kann ein Antrag gestellt werden?
Ein direkter Antrag beim KVJS ist nicht möglich. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über qualifizierte Beratungsstellen. Diese prüfen den Bedarf, beraten Sie umfassend und leiten den Antrag an den KVJS weiter.
Folgende Stellen sind für die Antragsannahme zuständig:
- Beratungsstellen inklusive Schuldnerberatungsstellen der freien gemeinnützigen Träger
- Beratungsstellen der Gemeinden, Jugend- und Sozialämter
- Schwangerschaftsberatungsstellen
- Krankenhaussozialdienste und Sozialstationen.
Der KVJS ist für die abschließende Prüfung, Bearbeitung und Auszahlung der Stiftungsmittel zuständig.
- Link zum Online-Antrag
- Checkliste zur Antragstellung (Stand 07.05.2026)
- Informationsschreiben nach Art. 13 / Art. 14 DSGVO (Stand 16.10.2025)
- Schriftliche Bestätigung der elektronischen Antragstellung auf Deutsch (Formularversion 19.11.2025)
- Schriftliche Bestätigung der elektronischen Antragstellung auf Englisch (Formularversion 19.11.2025)
- Technische Hinweise zur elektronischen Antragstellung (Stand 30.10.2025)