Der Medizinisch-Pädagogische Dienst (MPD) ist ein multidisziplinär arbeitender Dienst des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg. Er nimmt im Auftrag der Träger der Eingliederungshilfe zentrale Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch wahr und unterstützt darüber hinaus Jugendämter sowie Versorgungsämter bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Im MPD arbeiten Fachkräfte aus Pädagogik, Sonderpädagogik und Medizin eng zusammen.
Gemeinsam mit weiteren Bereichen des KVJS bildet der MPD das Kompetenzzentrum Bedarfsermittlung für Baden-Württemberg. Regionale Strukturen gewährleisten feste und gut erreichbare Ansprechpersonen.
Eine Kernaufgabe ist die transparente, nachvollziehbare und qualitativ hochwertige Ermittlung individueller Unterstützungsbedarfe. Hierfür führt der MPD Bedarfsermittlungen mit dem BEI_BW durch und erstellt fachliche Stellungnahmen, insbesondere zur Leistungsberechtigung, zur Auswahl geeigneter Leistungsangebote sowie zu sonderpädagogischen Fragestellungen. Beratungen erfolgen regelmäßig oder anlassbezogen und können sowohl Einzelfälle als auch grundsätzliche Themen betreffen.
Zur Sicherung einer landesweit einheitlichen Aufgabenwahrnehmung bietet der MPD Fortbildungen, Fall- und Fachberatungen sowie moderierte Austauschrunden an. Darüber hinaus erstellt der Dienst Fachpublikationen, wirkt in Forschungsprojekten mit und beteiligt sich in unterschiedlichen Gremien an der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe.
Die Arbeitsweise des MPD ist interdisziplinär, neutral und transparent. Sie orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Bundesteilhabegesetz, sowie am aktuellen fachlichen Stand. Kontinuierliche Qualifizierung und die systematische Weiterentwicklung der eigenen Prozesse sind verbindliche Bestandteile des Selbstverständnisses.
Im Juli 2024 wurde der MPD erneut als Kompetenz- und Dienstleistungszentrum für Bedarfsermittlung, fachliche Stellungnahmen, Beratung und Fortbildungen rezertifiziert. Externe Audits bestätigten, dass das Qualitätsmanagement weiterhin den Anforderungen der DIN EN ISO 9001:2015 entspricht. Damit wird sichergestellt, dass die Aufträge der 44 Stadt- und Landkreise mit hoher Einheitlichkeit, ausgeprägter Kundenorientierung und gleichbleibend hoher Qualität bearbeitet werden.
Bitte beachten Sie: Der MPD kann ausschließlich von den Trägern der Eingliederungshilfe (Sozial- und Jugendämtern) Aufträge annehmen/ beauftragt werden.
Das BEI_BW liegt inzwischen in der überarbeiteten Version 2024 als landesweite Grundlage zur Bedarfsermittlung nach SGB IX in Baden-Württemberg vor. Die Revision schärft die Begriffe Wunsch, Ziel, Bedarf und Leistung, integriert Umweltfaktoren direkt in die neun Lebensbereiche und verschlankt die Dokumentationsbögen zugunsten einer klareren, fachlich präziseren Darstellung. Die bisherige Trennung zwischen Erwachsenen- und KJ‑Version entfällt, da alle spezifischen Aspekte nun in einem gemeinsamen Instrument zusammengeführt sind
Das Urheberrecht und das Copyright des BEI_BW 2024 liegt beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration. Weiterführende Informationen zur Bedarfsermittlung und dem BEI_BW, sowie die Aufzeichnung der digitalen Auftakt-Veranstaltung zum BEI_BW 2024 vom 19.11.2024 finden Sie auf der Homepage des Sozialministeriums. Dort können Sie auch die aktuellen Formulare und Informationen rund um das BEI_BW aus erster Hand herunterladen.
Bitte beachten Sie: Die Stadt- und Landkreise sowie der KVJS haben ein Nutzungsrecht. Das Recht, das BEl_BW abzuändern, zu übersetzen, zu bearbeiten oder umzugestalten liegt ausschließlich beim Land Baden-Württemberg.