Im Jahr 2024 wurden insgesamt 7.301 Leistungen der ambulanten und teilstationären Hilfe zur Pflege gewährt. Hiervon waren 3.211 Leistungen Pflegesachleitungen. Dies entspricht einem Anteil von 44,0 Prozent aller ambulanten und teilstationären Leistungen. Leistungen der Hilfe zur Pflege als Pflegegeld machten 38,0 Prozent des Anteils aller ambulanten Leistungen aus.
Mit Ausnahme der sonstigen ambulanten Leistungen, wie beispielsweise für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Pflegehilfsmittel, den Entlastungsbetrag oder Beiträge zur Altersversicherung, spielten die anderen ambulanten und teilstationären Leistungen der Hilfe zur Pflege nur eine untergeordnete Rolle.
Bei den Leistungsempfängern von ambulanter Hilfe zur Pflege kann es zu Doppelzählungen kommen, da Pflegegeld in Kombination mit Pflegesachleistungen gewährt werden kann. Außerdem ist es möglich, zusätzlich weitere ambulante Leistungen wie den Entlastungsbetrag, Tages- oder Kurzzeitpflege oder sonstige ambulante Hilfen zu erhalten.
