Leistungsempfänger der Hilfe zur Pflege in vollstationären Pflegeinrichtungen
Ende des Jahres 2024 erhielten 30.438 Menschen in Baden-Württemberg Hilfe zur Pflege in vollstationären Einrichtungen. Seit 2006 hat die Zahl der Leistungsempfänger von rund 24.200 um 25,9 Prozent zugenommen. Während die Zahl der Leistungsempfänger von 2006 bis 2016 kontinuierlich stieg, fiel sie erstmalig 2018 und darauffolgend 2022. Seit 2023 steigt die Zahl der Leistungsempfänger in vollstationären Pflegeeinrichtungen wieder an. Die Zunahme von 2023 auf 2024 betrug 3,1 Prozent.
Der Rückgang im Jahr 2022 ist insbesondere auf den zum 01.01.2022 eingeführten Zuschuss zum pflegedingten Aufwand zurückzuführen. Hierdurch hatten im Jahr 2022 weniger Personen Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege. Die Wirkung dieses Zuschusses hat für das Jahr 2023 nachgelassen und wurde von stetig steigenden Kosten eingeholt. Der erneut gestiegene Wert im Jahr 2024 bestätigt die vermutete weitere Zunahme der Fallzahlen, bedingt durch weitere Kostensteigerungen in der Pflege, die Entlohnung von Pflegekräften nach Tarif und allgemeinen Kostensteigerungen durch die Inflation.
Rund 84 Prozent aller Leistungsempfänger waren älter als 65 Jahre. Der Anteil der jüngeren im Verhältnis zu den älteren Leistungsempfängern hat sich in den letzten Jahren kaum verändert.
Leistungsempfänger über 65 Jahre
Im Jahr 2024 erhielten 25.495 Leistungsempfänger im Alter ab 65 Jahren vollstationäre Hilfe zur Pflege (+ 30,8 Prozent seit 2006). Die Zahl der Leistungsempfänger im Alter ab 65 Jahren nahm in den Jahren 2018 und 2022 ab. Seit 2023 zeigte sich wieder eine deutliche Zunahme.
Ende 2024 erhielten von 1.000 Einwohnern im Alter ab 65 Jahren 10,7 Hilfe zur Pflege in vollstationären Einrichtungen. Da auch die Zahl der Menschen im Alter ab 65 Jahren in den letzten Jahren zunahm, stieg die einwohnerbezogene Kennzahl – trotz wachsender Hilfeempfängerzahlen – nur moderat an.
Leistungsempfänger unter 65 Jahre
Ende 2024 erhielten 4.943 Menschen in Baden-Württemberg unter 65 Jahren vollstationäre Hilfe zur Pflege. Dies entspricht einer Zunahme um 5,6 Prozent seit 2006. Von 2016 bis 2018 zeigte sich ein leichter Rückgang der Leistungsempfänger unter 65 Jahren. Nach einem kurzen Anstieg im Jahr 2020, zeigte sich zuletzt eine erneute Abnahme bis zu einem ähnlichen Niveau wie 2018.[1]
Von 10.000 Einwohnern unter 65 Jahren erhielten 5,6 Personen Hilfe zur Pflege in vollstationären Einrichtungen. Anders als bei der Zunahme der Bevölkerung im Alter ab 65 Jahren hängt die Zunahme der Zahl der Leistungsempfänger unter 65 Jahren nicht mit einer Zunahme der Bevölkerung in der entsprechenden Altersgruppe zusammen. Die Kennzahl spiegelt hier die wachsende Gruppe der Leistungsempfänger unter 65 Jahren wider.
[1] In einzelnen Kreisen sind die Fallzahlen der unter 65-jährigen Leistungsempfänger der Hilfe zur Pflege von 2020 auf 2021 merklich gestiegen. Diese Zunahme könnte ebenfalls mit einer Änderung bei der Verbuchung von Leistungen an der Schnittstelle Eingliederungshilfe – Hilfe zur Pflege zusammenhängen. Dies zeigt sich unter anderem gleichzeitig in einem leichten Rückgang der Zahl der Erwachsenen mit Assistenzleistungen in besonderen Wohnformen. Der Einfluss dieser Umstellungen zeigte sich am deutlichsten im Jahr 2020, in den Jahren 2021 und 2022 fiel dieser geringer aus (vgl. hierzu auch KVJS-Analyse: Leistungen der Eingliederungshilfe 2020, S. 5; 2021, S. 27 und 2022, S. 34).
Sozialhilfequote
Die Zahl der Leistungsempfänger in der vollstationären Hilfe zur Pflege kann auf die Gesamtzahl der Pflegeheimbewohner aus der Pflegestatistik[1] bezogen werden. Dadurch lassen sich Aussagen über den Anteil der vollstationär versorgten Pflegebedürftigen treffen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind. Um eine Vergleichbarkeit im Zeitverlauf gewährleisten zu können, werden nur Pflegebedürftige der Pflegegrade 2-5 dargestellt.[2]
Von 2003 bis 2021 zeigte sich eine kontinuierliche Zunahme der Sozialhilfequote von 25,3 Prozent auf 33,7 Prozent. Im Jahr 2022 war ein Rückgang auf 31,3 Prozent zu verzeichnen, welcher insbesondere mit dem zum 01.01.2022 eingeführten Zuschuss zum pflegebedingten Aufwand zusammenhing. Dadurch nahm die Zahl der auf Hilfe zur Pflege angewiesenen Pflegeheimbewohner ab. Die prognostizierten Kostensteigerungen im Pflegesektor sowie die Vergütung von Pflegekräften nach Tarif haben jedoch dazu geführt, dass dieser Zuschuss bereits im Jahr 2023 teilweise wieder kompensiert wurde. Im Jahr 2024 erreichte die Quote mit 34,0 Prozent einen neuen Höchststand.
Seit 2003 nahm die Sozialhilfequote unter den Pflegeheimbewohnern in Baden-Württemberg um 8,7 Prozentpunkte zu.
[1] Die Pflegestatistik des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg wird alle zwei Jahre erhoben, zuletzt zum Stichtag 15.12.2023
[2] Bis 2017 wurden zur Berechnung der Sozialhilfequote Pflegebedürftige der Pflegestufen 1-3 herangezogen.

