Arbeit und Beschäftigung stellen zentrale Bausteine für gesellschaftliche Teilhabe und Stabilisierung von Lebensverhältnissen dar – auch und gerade für Menschen in Wohnungsnot. In der Wohnungsnotfallhilfe nach §§ 67 ff. SGB XII zeigt sich jedoch, dass Unterstützungsangebote zur Integration in den Arbeitsmarkt bislang nur begrenzt zur Verfügung stehen. Gleichzeitig verdeutlichen Studien und Praxiserfahrungen, dass ein Großteil der betroffenen Menschen keinen Zugang zu Beschäftigung, Qualifizierungsmaßnahmen oder tagesstrukturierenden Angeboten hat.
In der Wohnungsnotfallhilfe (§§ 67 ff SGB XII) sind die Unterstützungsleistungen zur Integration in den Arbeitsmarkt sehr gering. Die Studie "Wohnungslosigkeit in Baden-Württemberg - Untersuchung zu Umfang, Struktur und Hilfen für Menschen in Wohnungsnotlagen", im Auftrag des damaligen Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg aus dem Jahr 2015, zeigte auf, dass sich lediglich 17 Prozent der am Stichtag erfassten Personen in Arbeit, Beschäftigungs-, Qualifizierungs- oder tagesstrukturierenden Maßnahmen befinden. Hiervon befanden sich 22 Prozent in einer Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahme im Rahmen des SGB II.
Die Unterarbeitsgruppe "Arbeitshilfen" des Arbeitskreises Wohnungslosenhilfe der Landesarbeitsgemeinschaft öffentliche und freie Wohlfahrtspflege Baden-Württemberg (LAGöfW) versuchte die Zielgruppe aus der jeweiligen Sicht des SGB II, III und XII profilscharf zu beschreiben, ihre Bedarfe abzugleichen und Impulse für eine kooperative Planung der verschiedenen Leistungssysteme zu entwickeln.