Nettoaufwand

Hilfe zur Pflege

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Der Nettoaufwand für Leistungen an vollstationärer, teilstationärer und ambulanter Hilfe zur Pflege belief sich im Jahr 2024 auf 555,8 Millionen Euro. Im Jahr 2023 waren es 502,7 Millionen Euro – dies entspricht einer Zunahme von 10,6 Prozent.

Es zeigt sich somit eine Fortführung des zunehmenden Trends. Die weiterhin steigenden Kosten in der Pflege, das Tariftreuegesetz (seit 01.09.2022 in Kraft) und das Personalbemessungsverfahren (Umsetzung seit 01.07.2023) werden in Zukunft voraussichtlich zu einer weiteren Zunahme führen. Die zum 01.01.2022 eingeführte Begrenzung des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen nach § 43c SGB XI ist somit nicht ausreichend, um den genannten Faktoren ausreichend entgegenzuwirken.

Würde sich die letzte prozentuale Zunahme in der kommenden Erhebungsperiode im selben Ausmaß fortsetzen, wird sich der Nettoaufwand im Jahr 2025 über dem Höchstwert im Jahr 2021 bewegen.