Der KVJS erhebt seit dem Jahr 2001 jährlich die Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII) bei den Stadt- und Landkreisen. Dies ermöglicht einen detaillierten Überblick über die Zahl der Leistungsempfänger und den finanziellen Aufwand.
Datengrundlage der Erhebung
- Leistungen der Hilfe zur Pflege nach SGB XII zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Erhebungsjahres (Erhebung bei Stadt- und Landkreisen)
- Bevölkerungsstatistik des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg zum 31.12., von 2001 bis zum jeweiligen Vorjahr der Erhebung